Sportlerinnen berühren sich an den Ellenbogen

Inklusion und Förderung von Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung

Wir verstehen die Inklusion, Beschäftigung und Förderung von Menschen mit Behinderungen als besonders wichtige gesellschaftliche und sozialpolitische Aufgabe. Unsere darauf ausgerichteten Vorschriften und Förderprogramme belegen dies.

Zu unseren besonderen Pflichten gehört es, sich dieses Personenkreises anzunehmen und ihn in seinem beruflichen Fortkommen zu fördern.

Dabei sind insbesondere die Behördenleiterinnen und Behördenleiter und alle Personen, die über die Einstellung und den Einsatz von Beamtinnen und Beamten, Beschäftigten sowie Auszubildenden entscheiden, in der Verantwortung. Zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen stellen wir auch verschiedene Beschäftigungsprogramme zur Verfügung und unterstützen diese mit finanziellen Mitteln.

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