Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) richtet sich die Bezahlung nach der Wertigkeit („Niveau“) der dauerhaft übertragenen und auszuübenden Tätigkeit (Entgeltgruppen 1 bis 15, ab 1. August 2022 länderweit einmalig bis zur Entgeltgruppe 16) sowie der beruflichen Erfahrung (Stufen 1 bis 6). Die Bezahlung ist nicht nur leistungsorientiert, sondern berücksichtigt auch außergewöhnliche Erschwernisse und Gefahren in der täglichen Arbeit. Mit dem Tabellenentgelt für den Monat November wird zudem eine jährliche Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ausgezahlt. Ein Teil dieser Jahressonderzahlung kann auf Wunsch der Beschäftigten in Freizeit gewandelt werden.
Im Länderbereich einmalig erfolgen Höhergruppierungen stufengleich. Dies bedeutet, dass engagierte Beschäftigte, die eine höhere Entgeltgruppe erreichen, in ihrer Erfahrungsstufe nicht zurückfallen, sondern ihre Erfahrungsstufe in der höheren Entgeltgruppe beibehalten und somit mehr Geld verdienen. Außerdem gibt es im hessischen Tarifrecht eine Fachkräftezulage, die sich gezielt an Ärzte, Ingenieure und IT-Beschäftigte richtet; darüber hinaus kann für Beschäftigte mit einschlägiger Fachhochschul- oder Hochschulbildung eine außertarifliche Fachkräftezulage gezahlt werden.
Traditionell wird in Hessen besonderer Wert auf Familienfreundlichkeit gelegt. So erhalten Beschäftigte mit Kindern eine monatliche Kinderzulage in Höhe von 100 Euro, die sich für das dritte und jedes weitere Kind um 53,05 Euro erhöht. Familiär bedingten Arbeitszeiterfordernissen wird, soweit mit den dienstlichen Möglichkeiten im Einklang stehend, Rechnung getragen.Bei Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin können Beschäftigte künftig während der ersten 8 Wochen nach der Niederkunft für rund acht Arbeitstage eine bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen.
Den Beschäftigten eröffnet sich grundsätzlich ein tarifvertraglicher Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter entsprechender Eigenbeteiligung.
Eine bundesweit einmalige Attraktion ist das LandesTicket, das ab Januar 2018 zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Nutzung des Nah- und Regionalverkehrs in ganz Hessen berechtigt. Es gelten die üblichen Mitnahmeregelungen. So ermöglicht das LandesTicket auch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.