Geschäftsmann am Schreibtisch mit Rechner

Bezahlung

Spannende Aufgaben an einem sicheren Arbeitsplatz mit fairer Bezahlung und echten Karrierechancen - erfahren Sie , was das Arbeiten beim Land Hessen so attraktiv macht.

Mit der Arbeit in der hessischen Landesverwaltung gestalten Sie Zukunft: Ihre eigene und die von ganz Hessen – sicher, verlässlich und voller Perspektiven. Das zahlt sich aus:

Auf der einen Seite leisten Sie einen wichtigen Betrag zum Wohl unserer Gemeinschaft und prägen aktiv das Zusammenleben in Hessen. Auf der anderen Seite profitieren Sie von den fairen Arbeitgeber-Leistungen des Landes: wie z.B. der Verbeamtung und einer angemessenen Bezahlung. Ein besonderer Vorzug ist das LandesTicket, welches Sie - bundesweit einzigartig - zur unentgeltlichen Nutzung des Nahverkehrs berechtigt. 

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorzügen des Arbeitgebers Land Hessen.

Bezahlung

Die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse führen zu unterschiedlichen Regelungen. Im Beamtenverhältnis haben Sie Anspruch auf Besoldung, als Tarifbeschäftigter erhalten Sie ein Entgelt.

Im Beamtenverhältnis haben Sie einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Besoldung. Die Höhe Ihrer Dienstbezüge richtet sich nach der Besoldungsgruppe des Ihnen übertragenen Amtes und ist in den Landesbesoldungsordnungen geregelt. Dabei ist Hauptbestandteil der Besoldung das Grundgehalt, das beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, z.B. durch den Familienzuschlag oder durch Zulagen, ergänzt wird. Darüber hinaus gehören sonstige Bezüge, wie die monatliche Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") und vermögenswirksame Leistungen, zur Besoldung.

Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) richtet sich die Bezahlung nach der Wertigkeit („Niveau“) der dauerhaft übertragenen und auszuübenden Tätigkeit (Entgeltgruppen 1 bis 15, ab 1. August 2022 länderweit einmalig bis zur Entgeltgruppe 16) sowie der beruflichen Erfahrung (Stufen 1 bis 6). Die Bezahlung ist nicht nur leistungsorientiert, sondern berücksichtigt auch außergewöhnliche Erschwernisse und Gefahren in der täglichen Arbeit. Mit dem Tabellenentgelt für den Monat November wird zudem eine jährliche Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ausgezahlt. Ein Teil dieser Jahressonderzahlung kann auf Wunsch der Beschäftigten in Freizeit gewandelt werden.

Im Länderbereich einmalig erfolgen Höhergruppierungen stufengleich. Dies bedeutet, dass engagierte Beschäftigte, die eine höhere Entgeltgruppe erreichen, in ihrer Erfahrungsstufe nicht zurückfallen, sondern ihre Erfahrungsstufe in der höheren Entgeltgruppe beibehalten und somit mehr Geld verdienen. Außerdem gibt es im hessischen Tarifrecht eine Fachkräftezulage, die sich gezielt an Ärzte, Ingenieure und IT-Beschäftigte richtet; darüber hinaus kann für Beschäftigte mit einschlägiger Fachhochschul- oder Hochschulbildung eine außertarifliche Fachkräftezulage gezahlt werden.

Traditionell wird in Hessen besonderer Wert auf Familienfreundlichkeit gelegt. So erhalten Beschäftigte mit Kindern eine monatliche Kinderzulage in Höhe von 100 Euro, die sich für das dritte und jedes weitere Kind um 53,05 Euro erhöht. Familiär bedingten Arbeitszeiterfordernissen wird, soweit mit den dienstlichen Möglichkeiten im Einklang stehend, Rechnung getragen.Bei Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin können Beschäftigte künftig während der ersten 8 Wochen nach der Niederkunft für rund acht Arbeitstage eine bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen.

Den Beschäftigten eröffnet sich grundsätzlich ein tarifvertraglicher Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter entsprechender Eigenbeteiligung.

Eine bundesweit einmalige Attraktion ist das LandesTicket, das ab Januar 2018 zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Nutzung des Nah- und Regionalverkehrs in ganz Hessen berechtigt. Es gelten die üblichen Mitnahmeregelungen. So ermöglicht das LandesTicket auch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.

Alle aktiven Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Tarifbeschäftigte und Auszubildenden des Landes Hessen können mit der Freifahrtberechtigung den öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr kostenlos nutzen. Anders als das sogenannte Jobticket, das nur auf bestimmten Strecken sowie zu bestimmten Zeiten Geltung entfaltet, kann das Landesticket Hessen zu jeder Tages- und Nachtzeit innerhalb ganz Hessen genutzt werden. Auch ist eine kostenlose Mitnahmeregelung an Wochenenden sowie wochentags ab 19:00 Uhr vorgesehen.

Zusätzliche mittelbare Kosten, wie beispielsweise im Rahmen der Versteuerung des geldwerten Vorteils, werden ebenso wie das Ticket selbst, vollständig vom Land Hessen getragen.

Schlagworte zum Thema