Eine Person sitzt am Computer und schaut sich einen Kalender an

Arbeitszeit

Die Landesverwaltung bietet viel, wenn es darum geht, Privatleben und Arbeit zu vereinbaren. Unsere verschiedenen Arbeitszeitmodelle haben sich bewährt und tragen zur Zufriedenheit unserer Beschäftigten bei. Durch die zeitliche Flexibilität haben Sie in vielen Bereichen die Chance, Ihre Arbeitszeit individuell zu gestalten und dadurch Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren.

Überblick

Durch unsere Arbeitszeitmodelle haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zeit selbständig einzuteilen, um dienstliche und private Termine besser koordinieren zu können.

Durch unsere gleitende Arbeitszeit können Sie sich ihre tägliche Arbeitszeit in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr selbst bestimmt einteilen und verwenden hierfür ein automatisches Zeiterfassungssystem. Ein dabei erworbenes Zeitguthaben von bis zu 40 Stunden kann an anderen Arbeitstagen teilweise oder bis zu drei freien Tagen pro Monat abgebaut werden. Diese und andere Arbeitszeitmodelle gelten - abhängig von der Dienststelle - auch für Tarifbeschäftigte.

Ihre wöchentliche Regelarbeitszeit beträgt im Durchschnitt 41 oder 40 Stunden und hängt davon ab, ob Sie im Beamtenverhältnis oder Arbeitsverhältnis stehen. Im Beamtenverhältnis beträgt die wöchentliche Arbeitszeit bis zum 60. Lebensjahr 41 Stunden und ab Vollendung des 60. Lebensjahres 40 Stunden. Im Arbeitsverhältnis beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden, bei besonders belastenden Tätigkeiten (z.B. ständige Wechselschicht- oder Schichtarbeit oder Tätigkeiten in Straßenmeistereien und Autobahnmeistereien usw.) beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden. Als Ausgleich für die unterschiedlichen Arbeitszeiten ist für unsere Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit eines Lebensarbeitszeitkontos geschaffen worden.

Wir bieten Ihnen verschiedene Modelle der Teilzeitbeschäftigung an. Damit wollen wir Ihnen ermöglichen, Beruf und Familie, aber auch sonstige persönliche Interessen miteinander zu vereinbaren. Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder zur Pflege von Angehörigen ist grundsätzlich möglich, im Beamtenverhältnis ist eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden einzuhalten.

Während einer Elternzeit können Sie mit 15 bis 30 Wochenstunden weiterhin berufstätig sein. Ansonsten können Sie – auch ohne familiäre Voraussetzungen – in Teilzeit arbeiten, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen; die Mindestarbeitszeit im Beamtenverhältnis entspricht dabei der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit (50% oder mehr).

Wir unterstützen die gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Pflege durch flexible Arbeitszeiten und bieten vielfältige Modelle der Arbeitszeitgestaltung an. Auch aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung des Arbeitslebens bieten zahlreiche Dienststellen das Arbeitsmodell "Mobiles Arbeiten" an. So sollen Freiräume entstehen und ein motivierendes Arbeitsklima geschaffen werden, das Ihre Zufriedenheit fördert und Ihnen ein Plus an Lebensqualität bietet.

Leben und Arbeiten zu verbinden ist eine ständige Herausforderung für Beschäftigte und Arbeitgeber. Darum sind Work-Life-Balance und individuelle Arbeitsmodelle für uns mehr als Floskeln. 

Die hessischen Verwaltungen versuchen ihren Beschäftigten möglichst individuell-passende Lösungen anzubieten: seien es Gleitzeitmodelle oder verschiedene Teilzeitmodelle, wie z.B. die Elternteilzeit. Gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns besonders wichtig. Deshalb haben wir als erstes Bundesland ein Gütesiegel entwickelt, dass dabei hilft, die Landesverwaltung noch familienfreundlicher zu machen. 

Unser gemeinsames Ziel: gute Arbeit in jeder Lebensphase für ein modernes Land Hessen.

Schlagworte zum Thema