Landesticket

LandesTicket Hessen

Auch in 2024 gilt für die Beschäftigten des Landes Hessen freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – nicht nur für den Arbeitsweg.

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Alle aktiven Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Tarifbeschäftigte und Auszubildenden des Landes Hessen können mit der Freifahrtberechtigung den öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr kostenlos nutzen. Anders als das sogenannte Jobticket, das nur auf bestimmten Strecken sowie zu bestimmten Zeiten Geltung entfaltet, kann das LandesTicket Hessen zu jeder Tages- und Nachtzeit innerhalb ganz Hessen genutzt werden. Auch ist eine kostenlose Mitnahmeregelung an Wochenenden sowie wochentags ab 19:00 Uhr vorgesehen.

Zusätzliche mittelbare Kosten, wie beispielsweise im Rahmen der Versteuerung des geldwerten Vorteils, werden ebenso wie das Ticket selbst, vollständig vom Land Hessen getragen. 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.LandesTicket.Hessen.de Öffnet sich in einem neuen Fenster

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