Ausbildungsentgelt und Anwärterbezüge

Während der Ausbildung für eine Beamtenlaufbahn in der Hessischen Landesverwaltung erhalten Sie AnwärterbezügeÖffnet sich in einem neuen Fenster (Anwärtergrundbetrag ab dem 01.01.2024).

Zu den Anwärterbezügen gehören der Anwärtergrundbetrag und ggf. ein Anwärtersonderzuschlag; daneben werden für bestimmte Bereiche der Landesverwaltung wie z.B. im Polizeivollzugsdienst spezifische Stellenzulagen gewährt. Je nach Familienkonstellation erhalten Anwärterinnen und Anwärter auch den Familienzuschlag sowie die vermögenswirksamen Leistungen, wenn ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde. Hinzu kommt die Sonderzahlung (früher: „Weihnachtsgeld“). Die Sonderzahlung beträgt zusätzlich 5% auf alle genannten Bezügebestandteile mit Ausnahme der vermögenswirksamen Leistungen.

 

Während der Ausbildung in der hessischen Landesverwaltung erhalten Sie ein Ausbildungsentgelt.

Dieses richtet sich  - je nach Ausbildungsberuf - nach folgenden Tarifverträgen:

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