Im Beamtenverhältnis haben Sie einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Besoldung. Die Höhe Ihrer Dienstbezüge richtet sich nach der Besoldungsgruppe des Ihnen übertragenen Amtes und ist in den Landesbesoldungsordnungen geregelt. Dabei ist Hauptbestandteil der Besoldung das Grundgehalt, das beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, z.B. durch den Familienzuschlag oder durch Zulagen, ergänzt wird. Darüber hinaus gehören sonstige Bezüge, wie die monatliche Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") und vermögenswirksame Leistungen, zur Besoldung.

Bezahlung