Voraussetzungen für die Einstellung
Ernennung in das Beamtenverhältnis
Wir sind bei Ihrer Ernennung in das Beamtenverhältnis an die gesetztlichen Bestimmungen gebunden, wonach wir diese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vornehmen. Dabei beachten wir den in Art 33 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerten Grundsatz der Bestenauslese. Die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit lassen wir regelmäßig durch eine ärztliche Untersuchung bei den Gesundheitsämtern feststellen. Die Kosten hierfür übernehmen wir.
Begründung eines tarifvertraglichen Arbeitsverhältnisses
Wenn Sie die formalen Einstellungskriterien erfüllen, schließen wir mit Ihnen auf der Grundlage des Tarifvertrages für das Land Hessen (TV-H) einen Arbeitsvertrag.
Sollten Sie aus Nicht-EU-Staaten (sog. Drittstaaten) kommen, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstättigkeit berechtigt. Andernfalls ist die Ausübung einer Beschäftigung nur erlaubt, wenn die Arbeitsagentur zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Arbeitsagentur zulässig ist.